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Die "Bürgerstiftung Neubrandenburg" wurde von 87 Gründungstifterinnen und Gründungsstiftern auf deren Gründungsveranstaltung am 27.04.2017 im Rathaus der Stadt aus der Taufe gehoben. Als Stiftung des bürgerschaftlichen Rechts wurde sie am 08.Mai 2017 von der Stiftungsbehörde Mecklenburg- Vorpommern anerkannt.
Bürgerstiftungen erfüllen ihre Zwecke, wie andere Stiftungen auch, aus den Erträgen ihres Kapitalvermögens. Absicht der Initiatoren der Gründung der Bürgerstiftung war es, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, die bereit waren, aus ihrem Vermögen mindestens 1.000 Euro für das Grundstockvermögen zu stiften.
Die "Bürgerstiftung Neubrandenburg" ist eine Mitmachstiftung- man muss nicht reich sein, um sich zu beteiligen. Aufgrund des relativ kleinen Vermögens, wird es über Jahre erforderlich sein, durch aktives Wirken weitere Zustifter zu gewinnen. Zusätzliche Einnahmen, in Form von Spenden, erlangen große Bedeutung, um die satzungsgemäßen Zwecke erfüllen zu können.